Ich imkere ausschließlich mit der Biene Carnica Singer und Carnica Sklenar.
Die Königinnen sind gekennzeichnet mit Nummer und bestitzen alle eine Zuchtkarte und Gesundheitsbescheinigung.
Die Linie zeichnet sich durch hohen Ertrag, Sanftheit, ruhigen Wabensitz und Volksstärke aus und bildet vor allem robuste Bienen.
Beschreibung Carnica Biene
Sie ist die nördlichste Vertreterin der Balkan-Populationen und ist nur in den Regionen südlich der Alpen autochthon (ursprünglich) beheimatet. In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie im ganzen deutschsprachigen Raum verbreitet und hat dabei die nördlich der Alpen beheimatete Dunkle Europäische Biene fast vollständig verdrängt. Gründe waren die größere Volksstärke und der damit zu erreichende höhere Honig-Ertrag.
Da die Kärntner Biene vom südöstlichen Alpenklima geprägt wurde, kommt sie mit heißen Sommern und kalten Wintern gut zurecht. Die Feuchtigkeit und Unbeständigkeit des Meeresklimas bereitet ihr dagegen Schwierigkeiten, weswegen sie auch in England, Frankreich und Skandinavien kaum verbreitet ist. Die Kärntner Biene ist sanftmütig, hat aber im Gegensatz zu einigen anderen Unterarten der Apis mellifera einen erhöhten Schwarmtrieb.
Laut Veröffentlichungen des Carnica-Züchters Hans Peschetz gab es in Kärnten ein „Bienen-Rassen-Misch-Masch“ und erst ab 1929 wurde die Carnica (Stamm Glockner) vom Fuße des Großglockners in Kärnten gezüchtet und vermehrt. Es gibt derzeit in Kärnten Bienen mit einem relativ hohen Carnica-Anteil. Im Jahre 2014 gab es laut dem Zuchtbericht des Landesverbandes für Bienenzucht in Kärnten nur 20 anerkannte Carnica-Züchter.
Nach dem gültigen Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz ist in Kärnten nur die Haltung „reinrassiger“ Bienen der Kärntner Biene erlaubt. Aus dem angrenzenden Italien als Heimat der Unterart Apis mellifera ligustica ist ein Einfluss dieser Drohnen nicht zu verhindern. In den österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten ist grundsätzlich nur die Haltung oder Zucht von Kärntner Bienen mit ihr zugehörigen Stämmen und Linien zulässig. Die Haltung anderer „reinrassiger“ Bienen bedarf dort einer Genehmigung.